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Sozialversicherungen und Sozialleistungen bieten den Menschen einen Schutz vor Risiken, deren finanzielle Folgen sie nicht alleine bewältigen können, oder sie gewähren einen Lastenausgleich – wie die Familienzulagen. Seit Jahren zeigen letztere eine abnehmende Tendenz und betrugen im Berichtsjahr noch 85 Millionen Franken.

Folgende Sozialversicherungen und -leistungen lassen sich nach Berufskategorie – und damit auch spezifisch für die Landwirtschaft – unterscheiden: Familienzulagen in der Landwirtschaft, Sozialhilfe und Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV).

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Familienzulagen

Familienzulagen sind neben Steuererleichterungen das wichtigste Mittel des Familienlastenausgleichs: So sollen die durch Geburt und Erziehung verursachten Kosten teilweise ausgeglichen werden.

Art der FamilienzulageAnsatz
Fr.
Kinderzulage1 (Kinder bis 16 Jahren)200
Ausbildungszulage1 (Kinder von 16 bis 25 Jahren)250
Haushaltungszulage für landwirtschaftliche Arbeitnehmende100

1Berggebiet: um 20 Fr. höher
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)


Die Höhe der Kinder- und Ausbildungszulagen in der Landwirtschaft entspricht den Mindestansätzen der allgemeinen Familienzulagen. Einzig im Berggebiet sind diese Ansätze um 20 Franken höher – um wirtschaftlich benachteiligte, kinderreiche Bergbauernfamilien finanziell zu unterstützen.

Bezüger/-innen Jährliche Zulagen Durchschnittliche Zulagen (pro Jahr)
 AnzahlMio. Fr.Fr.
Landwirtschaftliche Arbeitnehmende8 439
Kinderzulagen8 18414,2561 742
Ausbildungszulagen2 5075,3122 119
Haushaltungszulagen7 8667,759986
Landwirte/Landwirtinnen10 552
Kinderzulagen17 16840,3362 349
Ausbildungszulagen6 90317,6992 564
Total18 99185,363

* FLG: Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft
Mit Älplern und Fischern
Pro Kind wird nur eine Zulage ausgerichtet.
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)


Die Höhe der ausbezahlten landwirtschaftlichen Familienzulagen hat in den letzten Jahren laufend abgenommen: 2009 beliefen sie sich auf 150 Millionen Franken, 2023 waren es noch 85 Millionen Franken. Ursachen dafür sind der Strukturwandel und die Tatsache, dass immer mehr Bauernfamilien die allgemeinen Familienzulagen beziehen.

Sozialhilfe

Jeder Mensch in der Schweiz hat Anspruch auf Hilfe in Notlagen. Zuständigkeit und Vollzug sind je nach Kanton oder Gemeinde unterschiedlich organisiert.

Bei der Spezialauswertung der Sozialhilfeempfängerstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) sind die Dossiers erfasst, bei denen die antragstellende Person – sowohl bei Gesuchstellung als auch während der Auszahlungsdauer der Sozialhilfe – in der Landwirtschaft erwerbstätig war.

DossiersUnterstützte Personen
(Erwachsene und Kinder)
AnzahlAnzahl
Selbständig3962
Regelmässig Angestellte229445
Übrige Erwerbstätige in Privathaushalten257416
Erwerbstätige in stationären Einrichtungen / besonderen Wohnformen1717
Total Erwerbstätige542940

1 Spezialauswertung: Erwerbstätige Sozialhilfedossiers in der Landwirtschaft nach Erwerbssituation. Die Angaben zur Branche Landwirtschaft in der Sozialhilfeempfängerstatistik sind mit Unschärfen behaftet (hoher Anteil fehlender Werte). Die hier präsentierten Angaben sind als Annäherung zu verstehen.
Grundgesamtheit: Personen in Dossiers (Fälle), in denen die Antragstellende Person in der Landwirtschaft (inkl. Forst, Fischerei) erwerbstätig und zwischen 15 und 64 Jahren alt ist.
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS); die Resultate der Sozialhilfeempfängerstatistik basieren seit 2009 auf einer Vollerhebung in allen Kantonen.


Im Jahr 2022 wurden im Rahmen von 542 Dossiers aus der Landwirtschaft 940 Personen mit Sozialhilfen unterstützt (erste Spezialauswertung 2013: 490 Dossiers mit 945 Personen). Weil die Branche «Landwirtschaft» einen hohen Anteil fehlender Werte aufweist, sind die Angaben als Annäherung zu verstehen.

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Die AHV leistet einen Beitrag zum Existenzbedarf, wenn das Erwerbseinkommen wegfällt. Nachfolgend werden die AHV-pflichtigen Einkommen betrachtet, also eine Grundlage für die Berechnung der Renten.

Die aktuellste AHV-Einkommensstatistik stammt aus dem Jahre 2020. Unter den gut 5,3 Millionen Erwerbstätigen im Alter von 18 bis 63/64 Jahren sind 45 800 selbständige Frauen und Männer aus der Landwirtschaft. Bei rund drei Vierteln der Landwirte (29 900) und Landwirtinnen (4800) ist das AHV-Einkommen aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit am höchsten. Rund die Hälfte hat auch ein Einkommen aus einer nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeit.

AHV-Einkommen 2020AnzahlTotal mittleres
AHV-pflichtiges
Einkommen (arithmetisches
Mittel)
davon aus landwirt-
schaftlicher Tätigkeit
davon aus
anderer Erwerbs-
tätigkeit3
Mittleres Alter
Fr.Fr.Fr.Jahre
Männer39 50086 60065 30021 30048,8
Frauen6 30052 60038 40014 20049,2
Total bzw. Mittelwert (gerundet)

45 800


81 900


61 600


20 300


48,8

1 Spezialauswertung
2 Erwerbstätige im Jahr des Erreichens des AHV-Alters (64 bzw. 65 Jahre) sowie nach dem AHV-Alter (65+ bzw. 66+ Jahre) werden nicht berücksichtigt.
3 Personen ohne andere Erwerbstätigkeit: Bei der Mittelwert-Berechnung wird der Betrag von 0 Franken eingesetzt.
Quellen: Individuelle Konten der AHV, Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV); Stand April 2024


Im Jahr 2020 waren 6300 Frauen als Selbständige in der Landwirtschaft erwerbstätig (2000: 3400): Ihr AHV-pflichtiges Einkommen aus dieser Erwerbstätigkeit hat sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt, von 16 400 auf 38 400 Franken pro Jahr.

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