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Sozialversicherungen und Sozialleistungen bieten den Menschen auch in der Landwirtschaft einen Schutz vor Risiken, deren finanzielle Folgen sie nicht alleine bewältigen können, oder sie gewähren einen Lastenausgleich – wie die Familienzulagen. Letztere weisen in der Landwirtschaft infolge des Strukturwandels seit Jahren eine abnehmende Tendenz auf und betrugen 2022 noch 86 Millionen Franken.
 

Folgende Sozialversicherungen und -leistungen lassen sich nach Berufskategorie – und damit auch spezifisch für die Landwirtschaft – unterscheiden: Familienzulagen in der Landwirtschaft, Sozialhilfe und Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV).
 

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Quelle: Adobe Stock

Familienzulagen

Familienzulagen sind neben Steuererleichterungen das wichtigste Mittel des Familienlastenausgleichs: So sollen die durch Geburt und Erziehung verursachten Kosten teilweise ausgeglichen werden.

Art der FamilienzulageAnsatz
Fr.
Kinderzulage1 (Kinder bis 16 Jahren)200
Ausbildungszulage1 (Kinder von 16 bis 25 Jahren)250
Haushaltungszulage für landwirtschaftliche Arbeitnehmende100

1Berggebiet: um 20 Fr. höher
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)


Die Höhe der Kinder- und Ausbildungszulagen in der Landwirtschaft entspricht den Mindestansätzen der allgemeinen Familienzulagen. Einzig im Berggebiet sind diese Ansätze um 20 Franken höher – um wirtschaftlich benachteiligte Bergbauern mit vielen Kindern finanziell zu unterstützen.

Bezüger/innenJährliche ZulagenDurchschnittliche
Zulagen (pro Jahr)
AnzahlMio. Fr.Fr.
Landwirtschaftliche Arbeitnehmende8 367--
Kinderzulagen8 22813,9381 694
Ausbildungszulagen2 4825,2142 101
Haushaltungszulagen7 8397,556964
Landwirte/Landwirtinnen10 912--
Kinderzulagen17 82040,6752 283
Ausbildungszulagen7 33518,8202 566
Total19 27986,202-

* FLG: Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft
Mit Älpler und Fischer
Pro Kind wird nur eine Zulage ausgerichtet.
Quelle: Bundesamt für Statistik (BSV)


Die ausbezahlten landwirtschaftlichen Familienzulagen haben in den letzten Jahren angesichts des Strukturwandels laufend abgenommen: 2009 wurden 150 Millionen Franken ausbezahlt, 2022 waren es noch 86 Millionen Franken.

Sozialhilfe

Jede Person in der Schweiz hat Anspruch auf Hilfe in Notlagen. Die Zuständigkeit und der Vollzug sind je nach Kanton oder Gemeinde unterschiedlich geregelt.

Bei der Spezialauswertung der Sozialhilfeempfängerstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) sind folgende für die Landwirtschaft relevanten Dossiers erfasst: Die antragstellende Person war zum Zeitpunkt der Gesuchstellung in der Landwirtschaft erwerbstätig und ist dies geblieben.

DossiersUnterstützte Personen (Erwachsene und Kinder)
AnzahlAnzahl
Selbständig4977
Regelmässig Angestellte236443
Übrige Erwerbstätige in Privathaushalten277462
Erwerbstätige in stationären Einrichtungen/besonderen Wohnformen1515
Total Erwerbstätige577997

1 Spezialauswertung: Erwerbstätige Sozialhilfedossiers in der Landwirtschaft nach Erwerbssituation. Die Angaben zur Branche Landwirtschaft in der Sozialhilfeempfängerstatistik sind mit Unschärfen behaftet (hoher Anteil fehlender Werte). Die hier präsentierten Angaben sind als Annäherung zu verstehen.
Grundgesamtheit: Personen in Dossiers (Fälle), in denen die Antrag stellende Person in der Landwirtschaft (inkl. Forst, Fischerei) erwerbstätig und zwischen 15 und 64 Jahren alt ist.
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS); die Resultate der Sozialhilfeempfängerstatistik basieren seit 2009 auf einer Vollerhebung in allen Kantonen.


Im Jahr 2022 wurden im Rahmen von 577 Dossiers aus der Landwirtschaft 997 Personen mit Sozialhilfen unterstützt (erste Spezialauswertung 2013: 490 Dossiers mit 945 Personen). Da die Branche «Landwirtschaft» einen hohen Anteil fehlender Werte aufweist, sind die Angaben als Annäherung zu verstehen.

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Die AHV leistet einen Beitrag zum Existenzbedarf, wenn das Erwerbseinkommen wegfällt. Im Folgenden werden die AHV-pflichtigen Einkommen betrachtet, die die Grundlage für die Berechnung der Renten bilden.

Die aktuellste AHV-Einkommensstatistik stammt aus dem Jahr 2019. Unter den gut 5,3 Millionen Erwerbstätigen im Alter von 18 bis 63/64 Jahren sind 47 200 selbständige Frauen und Männer aus der Landwirtschaft. Bei rund drei Vierteln der Landwirte (30 900) und Landwirtinnen bzw. Bäuerinnen (5 000) ist das AHV-Einkommen aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit am höchsten. Rund die Hälfte hat zusätzlich ein Einkommen aus einer nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit.

AHV-Einkommen 2019AnzahlTotal mittleres
AHV-pflichtiges
Einkommen (arithmetisches
Mittel)
davon aus landwirt-
schaftlicher Tätigkeit
davon aus
anderer Erwerbs-
tätigkeit3
Mittleres Alter
Fr.Fr.Fr.Jahre
Männer40 80082 50061 80020 70048,7
Frauen6 40048 80035 70013 10049,2
Total bzw. Mittelwert (gerundet)

47 200


77 900


58 200


19 700


48,8

1 Spezialauswertung
2 Erwerbstätige im Jahr des Erreichens des AHV-Alters (64 bzw. 65 Jahre) sowie nach dem AHV-Alter (65+ bzw. 66+ Jahre) werden nicht berücksichtigt.
3 Personen ohne andere Erwerbstätigkeit: Bei der Mittelwert-Berechnung wird der Betrag von 0 Franken eingesetzt.
Quellen: Individuelle Konten der AHV, Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV); Stand April 2023


Im Jahr 2019 waren 6 400 Frauen in der Landwirtschaft selbständig erwerbstätig (2000: 3 400): Ihr Einkommen aus dieser Erwerbstätigkeit hat sich seit dem Jahr 2000, von 16 400 auf 35 700 Franken pro Jahr mehr als verdoppelt.

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