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Im Bereich Tierzucht und Erhaltung hat der Bund im Jahr 2022 insgesamt 33,99 Millionen Franken bezahlt. 20 anerkannte Zuchtorganisationen wurden für ihre züchterischen Massnahmen unterstützt. 24 Schweizer Rassen erhielten Beiträge im Rahmen von Erhaltungs- und Forschungsprojekten. Auch die Pferderasse Freiberger wurde mit Bundesbeiträgen gefördert.
 

Die «Strategie Tierzucht 2030» bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung der Tierzuchtgesetzgebung. Damit hat der Bund 2018 die Leitlinien für die Tierzucht sowie die Nutzung und den Erhalt von tiergenetischen Ressourcen für die kommenden Jahre festgelegt. Eine eigene Zucht von gesunden, standort- und strukturangepassten Tieren ist für die Schweiz wichtig.

Förderung durch den Bund

Bundesbeiträge zur Förderung der Tierzucht können nur an anerkannte Tierzuchtorganisationen ausgerichtet werden (vgl. Artikel 144 LwG). Diese sind auf der Homepage des BLW publiziert (Zuchtorganisationen). Die Ausführungsbestimmungen sind in der Tierzuchtverordnung vom 31. Oktober 2012 (TZV; SR 916.310) festgehalten. Darin steht, welche Voraussetzungen eine Zuchtorganisation bei Tieren der Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie bei Equiden, Kaninchen, Geflügel, Honigbienen und Neuweltkameliden erfüllen muss, um vom BLW anerkannt zu werden. Die Anerkennung ist auf maximal zehn Jahre befristet. 

Im Jahr 2022 hat der Bund an 20 anerkannte Zuchtorganisationen insgesamt 32,36 Millionen Franken für züchterische Massnahmen ausgerichtet. Damit wurden insbesondere die Herdebuchführung sowie die Durchführung von Leistungsprüfungen unterstützt.
 

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Rund 23,25 Millionen Franken oder 68,4 % der Mittel für die Tierzuchtförderung flossen in die Rindviehzucht, davon zwei Drittel in die Durchführung der Milchleistungsprüfungen. Leistungsprüfungen oder einfach gesagt Messungen von Merkmalen, deren Verbesserung angestrebt wird, sind die Grundpfeiler von Zuchtprogrammen. Solche Merkmale haben eine wirtschaftliche Bedeutung, sei es direkt (z.B. Milch- oder Fleischleistung, Futterverwertung, Effizienz) oder indirekt (z.B. Resistenz, Nutzungsdauer, Resilienz). Der Bund beteiligt sich an den Kosten dieser Merkmalserhebung, weil die genetische Verbesserung dieser Merkmale in einem Zuchtprogramm zu einer nachhaltigen Nahrungsmittelproduktion beiträgt.
 

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Seit der TZV-Revision per 1. Januar 2013 können die Beiträge je Herdebuchtier nur abgerechnet werden, wenn

a) deren Eltern und Grosseltern in einem Herdebuch der gleichen Rasse eingetragen oder vermerkt sind, und

b) sie einen Genanteil von 87,5 % oder mehr der entsprechenden Rasse aufweisen.

Weiter dürfen züchterische Massnahmen nur für Tiere abgerechnet werden, deren Eigentümer im Beitragsjahr Aktivmitglieder einer anerkannten Zuchtorganisation sind und Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein haben. Eine züchterische Massnahme darf je Tier und je Jahr nur einmal abgerechnet werden.

Alle Zuchtorganisationen werden innerhalb von fünf Jahren mindestens einmal vor Ort kontrolliert. Die Inspektionen werden in einem Bericht dokumentiert, welcher allfällige Mängel darlegt und Anweisungen zu deren Behebung erteilt.

Erhaltung von Schweizer Rassen und Forschungsprojekte über tiergenetische Ressourcen

Für die Anpassungsfähigkeit der schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft ist es wichtig, dass es verschiedene Nutztiergattungen, Rassen und eine genetische Diversität gibt. Auch kulturell ist dies von Bedeutung. Aus diesem Grund unterstützt das BLW verschiedenste Massnahmen zur Erhaltung und Förderung gefährdeter Nutztierrassen mit Schweizer Ursprung. Die bisherige Unterstützung finanzieller als auch logistischer und wissenschaftlicher Art durch den Bund zeigte Wirkung. In vielen Fällen hat sie sich positiv auf die Populationsgrössen und -zusammensetzung von gefährdeten Schweizer Rassen ausgewirkt. Im Berichtsjahr wurden 24 Schweizer Rassen verschiedener Tiergattungen (Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen, Honigbienen und Geflügel) unterstützt, wie zum Beispiel die Evolèner Rasse bei der Rindergattung, die Nera Verzascaziege bei der Ziegengattung oder das Appenzeller Barthuhn beim Geflügel.

Für die Erhaltung der Schweizer Rassen sowie für Forschungsprojekte im Bereich tiergenetische Ressourcen zahlte der Bund im Berichtsjahr rund 1,67 Millionen Franken aus.

Um einen verstärkten Anreiz für die Zucht und Haltung von bedrohten Schweizer Rassen zu schaffen, können seit dem 1. Januar 2023 zusätzlich Beiträge zur Erhaltung von Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status ausgerichtet werden.

Weiterführende Informationen zum Thema sind auf der BLW-Website zu finden.

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