Zurück

2023 wurden wiederum vielfältige Marketing-Kommunikationsmassnahmen durchgeführt. Die Trägerorganisationen haben auch dieses Jahr innovative Projekte lanciert und mit ihren Aktivitäten neue Märkte erschlossen.
 

Der Bund kann Marketing-Kommunikationsmassnahmen für den Absatz von Schweizer Landwirtschaftsprodukten unterstützen. Dem Bund kommt eine subsidiäre Rolle zu, die verantwortlichen Organisationen und Branchenverbände tragen mindestens die Hälfte der Kosten selbst. Sie legen die Kommunikationsziele, die Zielgruppen und die Massnahmen zur Wirkungskontrolle fest. Das Engagement und die Eigenverantwortung der Branchenakteure sind entsprechend von zentraler Bedeutung für die Absatzförderung.

Aufgrund eines Parlamentsbeschlusses wurde im 2023 erstmals die Finanzhilfe für die Absatzförderung von Schweizer Wein auf rund CHF 8,7 Millionen erhöht. Die Branche hofft, durch die zusätzlichen Mittel die Marktposition des Schweizer Weins stärken zu können.

Projekte mit Innovationscharakter

Seit 2018 unterstützt der Bund zudem auch ergänzende Marketingprojekte mit Innovationscharakter. Diese Förderung ist jeweils auf vier Jahre beschränkt. Sie bezweckt die Lancierung innovativer Marketingansätze und erhöht den Wettbewerb um die zur Verfügung stehenden Bundesmittel.

Im Jahr 2023 wurden folgende Marketingprojekte mit Innovationscharakter unterstützt:

  • Dritte Durchführung der IGP-Gastrowochen, bei welchen IGP-geschützte Fleischspezialitäten und Schweizer Weine im Zentrum standen.

  • Unterstützung eines Podcast für die Schweizer Milch und Milchproduktion, und für die gesamte Landwirtschaft und deren Wertschöpfung.

  • Die Erarbeitung eines Konzepts für ein Game zur Wissensvermittlung über Schweizer Milch und Milchprodukte.

  • Eine Basiskampagne für zertifizierte Regionalprodukte (regio.garantie).

  • Analysen für eine klimafreundliche Kommunikation zum Thema Käse.


Zoom: ab2024_politik_absatzforderung_grafik_paket_3_d_final.png

Exportinitiativen in verschiedenen Ländern

Im Rahmen der Absatzförderungsverordnung ist es möglich, Kommunikations- und Marktabklärungsmassnahmen in neuen Märkten mit bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kosten während höchstens fünf Jahren mitzufinanzieren.

Im Berichtsjahr wurden wieder unterschiedliche Initiativen mit Unterstützung des Bundes realisiert:

  • Exportinitiativen für den Käseexport in Brasilien und Mexiko.

  • Marketing-Kommunikationsmassnahmen im Bereich Schweine- und Rindergenetik wie auch für Schweine-Schlacht(neben)produkte, sowie eine Marktabklärung für Rindfleisch-Schlacht(neben)produkte.

  • Aufbau eines Kompetenzzentrums als Unterstützung beim Zutritt zu ausländischen Märkten (Plattform Agrarexport).

Facebook Twitter LinkedIn Instagram