Milchwirtschaft
Die Milchwirtschaft ist einer der wichtigsten Sektoren der Schweizer Landwirtschaft und leistet einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln. Deshalb fördert der Bund die Milchproduktion und -verwertung mit verschiedenen Instrumenten.
In der Schweiz wird die Milchproduktion und -verwertung durch den Bund unterstützt. Folgende Tabelle zeigt die Stützungsmassnahmen für die einzelnen Milchprodukte auf:
Produkt | Rohmilch | Käse | Butter | Magermilch | Milchpulver | Konsummilch Rahm, Frisch- milchprodukte |
Massnahme | ||||||
Grenzschutz | X | -1 | X | X | X | X |
Zulagen | X | X | - | - | - | - |
Meldepflicht Milchproduktion und Milchverwertung | X | X | X | X | X | X |
Milchkaufverträge | X | - | - | - | - | - |
Quelle: BLW
1 Grenzschutz besteht nur gegenüber Nicht-EU Ländern
Finanzielle Unterstützung Milchwirtschaft 2023
Eine direkte finanzielle Unterstützung des Milchmarkts durch den Bund besteht nur bei den Milchzulagen für Verkehrsmilch, verkäste Milch und verkäste Milch ohne Fütterung von Silage. Im Jahr 2023 wurden gesamthaft Milchzulagen in Höhe von 378 Millionen Franken an die Milchproduzentinnen und -produzenten ausbezahlt.
Zulage | Betrag pro kg Milch (in Rp.) | Total ausbezahlte Zulagen (in 1000 Franken) |
Zulage für verkäste Milch | Kuhmilch: 10 Schaf-, Ziegen- & Büffelmilch: 15 | 178 930 |
Zulage für Fütterung ohne Silage | 3 | 29 205 |
Zulage für Verkehrsmilch (nur Kuhmilch) | 5 | 170 334 |
davon für verkäste Milch | 88 465 | |
Total | 378 470 |
Im Jahr 2023 wurde aufgrund der geringeren Nachfrage nach Schweizer Käse im Ausland deutlich weniger Milch zu Käse verarbeitet als in den Vorjahren. Gleichzeitig wurde etwas weniger Milch produziert. Der Bund zahlte deshalb rund neun Millionen Franken weniger Milchzulagen aus als im Vorjahr.
Für die Administration der Milchdaten sowie für Informatikmittel im Milchbereich wendete der Bund 3,3 Millionen Franken auf, d.h. weniger als ein Prozent des Auszahlungsvolumens.
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die TSM Treuhand GmbH im Rahmen einer Leistungsvereinbarung beauftragt, die Daten der Milchproduktion und der Milchverwertung zu erfassen und deren Qualität sicherzustellen. Die Milchverwerter müssen diese Daten monatlich an die TSM melden. Die TSM ist dafür verantwortlich, dass die Meldepflicht eingehalten wird. Sollte dies nicht der Fall sein, sanktioniert sie die betroffenen Firmen und Betriebe.
Aufgrund der gemeldeten Milchproduktions- und Milchverwertungsdaten bereitet die TSM die Auszahlung der Zulagen vor. Das BLW zahlt gestützt auf die Abrechnung der TSM die Zulagen für verkäste Milch und für Fütterung ohne Silage zuhanden der Produzenten an die Milchverwerter aus. Die Milchverwerter sind dann gemäss Milchpreisstützungsverordnung (MSV; SR 916.350.2) verpflichtet, die erhaltenen Zulagen innert Monatsfrist an die Produzentinnen und Produzenten weiterzugeben, von denen sie die verkäste Milch bezogen haben. Anders als bei den beiden «Verkäsungszulagen» zahlt das BLW, gestützt auf die Abrechnung der TSM, die Verkehrsmilchzulage monatlich direkt an die Milchproduzentinnen und -produzenten aus.
Milchverwerter
Im Berichtsjahr erhielten 25 Milchverwerter Zulagen für verkäste Milch und Fütterung ohne Silage von je über eine Million Franken, insgesamt rund 96 Millionen Franken. Alle übrigen kleineren Milchverwerter erhielten zusammen knapp 112 Millionen Franken.
Der Fachbereich Revisionen und Inspektionen des BLW führt risikobasierte Kontrollen bei den Milchverwertern durch, welche die Milchdaten melden und die Zulagen geltend machen. Im Jahr 2023 wurden 206 Betriebe kontrolliert. Das BLW-Inspektorat musste 102 der kontrollierten Betriebe beanstanden. In 14 Fällen hat das BLW Milchzulagen zurückgefordert. Die meisten Beanstandungen führten zu einer Verwarnung, beispielsweise wegen kleiner Erfassungsfehler oder erstmaliger Verstösse. Zu viel ausbezahlte Zulagen infolge unkorrekter Meldungen der Milchverwertungsdaten müssen die Milchverwerter dem Bund zurückerstatten.
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2025 müssen für alle Käufe und Verkäufe von Rohmilch schriftliche Verträge mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr abgeschlossen werden. Dies sieht der Standardvertrag der Branchenorganisation Milch (BO Milch) vor, der 2021 vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt wurde. In den Verträgen ist die Milchmenge je nach Verwendungszweck in die Segmente A, B und C einzuteilen.
Einteilung in die Segmente nach Verwendungszweck der Milch im Jahr 2023
Segment | Beschreibung | Anteil vermarktete Milch im 2023 |
A-Milch | Wertschöpfungsstarke Produkte mit Grenzschutz oder Stützung (Zulage für verkäste Milch, Rohstoffpreisausgleich). | 82,5 % |
B-Milch | Milchprodukte mit eingeschränkter Wertschöpfung ohne Grenzschutz oder Stützung für den Inlandmarkt und den Export. | 17,5 % |
C-Milch | Wertschöpfungsschwache Produkte für den Weltmarkt. | – |
Die Milchhändler und -verarbeiter sind verpflichtet, der TSM monatlich die eingekauften und verkauften Milchmengen pro Segment zu melden. Sie müssen der TSM auch die mit Milch aus dem B- und C-Segment hergestellten und exportierten Milchprodukte melden, damit die TSM die Daten überprüfen kann.
Gemäss der Auswertung der Erstmilchbeschaffung wurde im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr weniger Milch im A-Segment und mehr Milch im B-Segment vermarktet. C-Milch wurde wie im Vorjahr nicht vermarktet.
Die Milchkäufer müssen den Milchproduzentinnen und -produzenten bis zum 20. jeden Monats die Mengen und Preise für das A- und B-Segment für den Folgemonat mitteilen. Mit dieser ergänzenden Regelung erhalten die Milchverkäufer - also insbesondere die Milchproduzentinnen und Milchproduzenten - eine verbindlichere Entscheidungsgrundlage für eine allfällige Anpassung der Milchmenge oder eine Änderung des Vermarktungsweges.
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