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Der Bund kann Massnahmen der Landwirtschaft für eine gute Wasserqualität abgelten. 2023 führten die Kantone 25 entsprechende Projekte durch. Die meisten Projekte zielen darauf ab, die Nitratbelastung des Grundwassers zu verringern.

Wenn die Anforderungen an die Wasserqualität nicht erfüllt sind, haben die Kantone zu handeln. Sie bezeichnen die Zuströmbereiche, in denen Massnahmen nötig sind. Für Massnahmen der Landwirtschaft können die Kantone beim Bund Abgeltungen beantragen. Grundlage für solche Gewässerschutzbeiträge ist Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG). Die meisten der bisher gestarteten 62a-Projekte dienen dazu, die Nitratbelastung des Grundwassers zu verringern. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 4,5 Millionen Franken für Massnahmen der Landwirtschaft ausbezahlt.

Im Jahr 2023 liefen 25 Projekte nach Artikel 62a GSchG. Das sind gleich viele Projekte wie im Jahr 2022. In 24 Projekten geht es darum, Nitrateinträge zu senken. Neben Nitrat können auch Einträge von Phosphor und Pflanzenschutzmitteln (PSM) in Gewässer problematisch sein. Zur Reduktion der Phosphorbelastung im Baldegger-, Sempacher- und Hallwilersee setzt der Kanton Luzern ein 62a-Projekt um. Es ist das einzige Projekt, das sich mit Phosphor befasst.

Durch die parlamentarische Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» wurden Massnahmen in die nationale Agrarpolitik integriert, die darauf abzielen, die Belastung von Gewässern durch Pflanzenschutzmittel zu verringern. Infolgedessen konnten alle Projekte gemäss Artikel 62a im Zusammenhang mit der PSM-Belastung erfolgreich abgeschlossen werden. Einige der in diesen Projekten entwickelten Massnahmen lassen sich für Beratungszwecke nutzen.

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Foto: Ron Porter Pixabay


Neue Vollzugshilfe für das Gewässerschutzprogramm

Am 23. November 2023 wurde das neue Modul «Projekte in der Landwirtschaft nach Art. 62a GSchG zur Erfüllung der Anforderungen an die Wasserqualität» der Vollzugshilfe «Umweltschutz in der Landwirtschaft» veröffentlicht. Das Modul löst die bisherige «Grundlagensammlung Nitrat» aus dem Jahr 2013 ab. Es umfasst nicht nur Grundlagen zu Nitratprojekten, sondern auch zu Projekten in den Bereichen Pflanzenschutzmittel und Phosphor. Das Ziel des neuen Moduls ist, dass die Anforderungen an die Wasserqualität dauerhaft eingehalten werden und die erforderlichen Massnahmen so lange wie nötig sichergestellt sind. Zu diesem Zweck wird nach der Phase der Projekterarbeitung und der Sanierung neu eine Sicherungsphase eingeführt.

Projekte, die nach Artikel 62a GSchG definiert sind, werden in drei Phasen unterteilt:

  1. Projekterarbeitung: In dieser Anfangsphase werden die betroffenen Gebiete identifiziert, die spezifischen Ziele und notwendigen Massnahmen festgelegt sowie die finanziellen Unterlagen vorbereitet. Die Phase endet mit einer Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton, die die Basis für die Durchführung bildet.


  2. Sanierung: In dieser Phase erfolgt die Umsetzung der geplanten Massnahmen. Anpassungen basieren auf Zwischenergebnissen, um die Wasserqualität effektiv zu verbessern. Das Ziel ist das Erreichen oder die absehbare Erfüllung der festgelegten Wasserqualitätsstandards.


  3. Sicherung: Diese Phase dient der langfristigen Sicherstellung der erreichten Wasserqualität durch rechtliche Verankerung und dauerhafte Finanzierung der Massnahmen. Langfristige Vereinbarungen garantieren die fortwährende Umsetzung und Überwachung der erfolgreichen Massnahmen.


Insgesamt bietet die neue Vollzugshilfe einen umfassenden Rahmen zur langfristigen Sicherung der Wasserqualität. Dieser Ansatz spiegelt die Komplexität der Wasserqualitätsprobleme in der Landwirtschaft wider und unterstreicht die Notwendigkeit langfristiger und tragfähiger Lösungen.


Weiterführende Informationen

Grundlegende Informationen zum Gewässerschutzprogramm nach Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes sind zu finden auf www.blw.admin.ch > Instrumente > Ressourcen- und Gewässerschutzprogramm > Gewässerschutzprogramm (admin.ch).

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