Viehwirtschaft
Die Massnahmen im Bereich Viehwirtschaft unterstützen die nachhaltige Tierproduktion. Die Beiträge für die Viehwirtschaft betrugen im Jahr 2023 56,2 Millionen Franken. Die Ausgaben lagen fast vier Millionen Franken unter dem Budget, was mehrheitlich auf die geringeren Ausgaben für die Marktstützung Fleisch zurückzuführen sind.
Massnahmen auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt
Das Jahr 2023 zeichnete sich im Bereich Schlachtvieh- und Fleischmarkt gegenüber dem Vorjahr durch ein stabileres Angebot aus. Für die Marktstützung Fleisch wurden im Berichtsjahr gegenüber den Vorjahren deutlich weniger Mittel eingesetzt. Dieser Rückgang ist auf ein im Berichtsjahr tiefes inländisches Angebot an Kalbfleisch und einen gegenüber dem Vorjahr wieder ausgeglicheneren Schweinefleischmarkt zurückzuführen.
Das BLW hat mit der Proviande Genossenschaft eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, um folgende Vollzugsabgaben auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt zu erfüllen.
Mit der neutralen Qualitätseinstufung sorgt die Proviande Genossenschaft auf dem Markt für Transparenz. Sie stärkt die Marktposition der Schlachtviehproduzenten mit einem fairen und nachvollziehbaren Bewertungssystem für Schlachttiere. Im Jahr 2023 führte Proviande in 20 Schlachtbetriebe eine neutrale Qualitätseinstufung durch.
Die Fleischigkeitsklasse ist ein wichtiges Kriterium der Schlachtkörper-Preisbildung. Der Basispreis bezieht sich bei der Fleischigkeit auf die Klasse T und bei der Fettklasse auf die Klasse 3. Vom Basispreis aus werden Qualitätszuschläge und -abzüge berechnet (Proviande).
Überwachung von öffentlichen Märkten
Die Anzahl Schafmärkte blieb im Berichtsjahr auf demselben Niveau wie im Vorjahr (288 Märkte), parallel stieg die Anzahl ersteigerte Schafe um 366 Tiere (64 844 Schafe im Jahr 2023). Dagegen ging die Anzahl Rindviehmärkte um 24 Märkte und die Anzahl ersteigerter Rinder um 4278 Tiere zurück (55 271 Rinder wurden im Jahr 2023 auf 623 Märkte ersteigert).
Organisation von Markentlastungsmassnahmen
Das Jahr 2023 ist durch geringere Marktentlastungsmassnahmen charakterisiert als das Vorjahr. Die Marktentlastungsmassnahmen für das Schweinefleisch, die 2022 eingesetzt wurden, konnten anfangs 2023 wieder aufgehoben werden. Auch für das Kalbfleisch waren 2023 keine Marktentlastungsmassnahmen nötig.
Proviande ermittelt auch das Schlachtgewicht im Auftrag des BLW (gemäss Verordnung des WBF über die Ermittlung des Schlachtgewichts (SR 916.341.1)). Im Jahr 2023 wurden 471 Grundkontrollen bei Schlachtbetrieben durchgeführt; einer davon erhielt die Note «nicht erfüllt».
Massnahmen auf dem Eiermarkt
Der Eiermarkt war 2023 stabiler als 2022, das heisst nicht durch ein grosses saisonales Überangebot an Eier gekennzeichnet. Tatsächlich war das Angebot im letzten Quartal so knapp, dass vermehrt Eier importiert werden mussten. Der Eierimport nahm im Berichtsjahr um rund 90 Millionen Stück gegenüber dem Vorjahr zu. Um die Auswirkungen der Marktschwankungen (v.a. nach Ostern) zu mildern, stellte der Bund 2023 zwei Millionen Franken für Verwertungsmassnahmen zur Verfügung. Insgesamt wurden 9,7 Millionen Eier verbilligt. Mit einem Beitrag von fünf Rappen pro verbilligtes Ei fliessen knapp 0,5 Millionen Franken in Verbilligungsaktionen. Die restlichen 1,5 Millionen Franken wurden für die Aufschlagsaktionen gebraucht. 2023 wurden insgesamt 24,5 Millionen Eier aufgeschlagen, das entspricht nur noch knapp der Hälfte der im Jahr zuvor aufgeschlagenen Eier.
Massnahmen zur Verwertung inländischer Schafwolle
Die Verwertung von inländischer Schafwolle wird vom BLW zweifach unterstützt. Es werden einerseits Verwertungsbeiträge für in der Schweiz gesammelte, sortierte, gewaschene und verarbeitete Wolle ausbezahlt (alle Schritte müssen in der Schweiz stattfinden, ausser dem Waschen). Diese betrugen im Berichtsjahr 0,6 Millionen Franken, was fast 300 Tonnen Wolle entsprach. Andererseits werden auch innovative Schafwollprojekte unterstützt. 2023 waren es drei Projekte in der Höhe von insgesamt 0,2 Millionen Franken.
Entsorgungsbeiträge
Die Entsorgungsbeiträge stellen den grössten Anteil der Viehwirtschaftsausgaben dar. 2023 wurden insgesamt 47,2 Millionen Franken für die Entsorgungsbeiträge ausbezahlt, was 84 Prozent der Viehwirtschaftsausgaben entspricht. Die Entsorgungsbeiträge werden sowohl den Tierhalterinnen und den Tierhaltern wie auch den Schlachtbetrieben ausbezahlt. Die Tierhalterinnen und Tierhalter bekommen den Beitrag nach der korrekten Meldung der Geburt von Rindern, Schafe oder Ziegen. Die Schlachtbetriebe erhalten die Entsorgungsbeiträge bei der korrekten Schlachtmeldung von Rindern, Schafe, Ziegen, Schweine, Geflügel und Equiden. Diese Beiträge dienen der Entschädigung der korrekten Entsorgung von tierischen Nebenprodukten.
Tierverkehrsdatenbank
Die Tierverkehrsdatenbank (TVD) stellt die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Nutztieren sicher. Dadurch spielt sie eine wichtige Rolle für die Vorbeugung und die Bekämpfung von Tierseuchen, die Lebensmittelsicherheit sowie für die Berechnung der tierbezogenen Direktzahlungen und auch für privatrechtliche Anwendungen wie zum Beispiel in der Tierzucht. Im Jahr 2023 hat Identitas AG, die Betreiberin der TVD, erstmals in Eigenregie die Ohrmarken für die nächsten Jahre im Rahmen einer öffentlichen WTO-Ausschreibung beschafft. Die im Berichtsjahr durchgeführte Umfrage zur TVD-Kundenzufriedenheit zeigte Tierhalterinnen und Tierhalter die mehrheitlich mit dem System der TVD zufrieden waren und die hohe Verfügbarkeit und den Support hervorhoben. Das erste Modul der Erneuerung der Tierverkehrsdatenbank konnte im Berichtjahr fertiggestellt werden.
Höchstbestände
Gestützt auf Artikel 46 Landwirtschaftsgesetz (LwG) legt der Bundesrat für die Schweine- und, Legehennenhaltung sowie Poulet-, Truten- und Kälbermast Höchstbestände je Betrieb fest. Die Höchstbestandesverordnung (HBV; SR 916.344) ist seit 1979 in Kraft und hat die Förderung einer nachhaltigen Produktion in bäuerlichen Betrieben zum Ziel. Wird ein Verstoss gegen die HBV festgestellt, verlangt das BLW eine Abgabe pro zu viel gehaltenes Tier. Die Abgabe ist so ausgestaltet, dass sich das Überschreiten der Höchstbestände wirtschaftlich nicht lohnt.
Auf Gesuch hin kann das BLW höhere Tierbestände bewilligen. Über eine solche Bewilligung verfügten im Jahr 2023 total 29 Betriebe. Die Bewilligungen wurden aus nachfolgenden Gründen erteilt:
Sechs Betriebe erfüllen mit dem höheren Tierbestand den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN), ohne dass sie Hofdünger abgeben.
22 Betriebe mit Schweinehaltung verwerten im öffentlichen Interesse Nebenprodukte aus der Milch- und Lebensmittelverarbeitung. Die erwähnten Betriebe verwerten jährlich rund 126 000 Tonnen Nebenprodukte.
Agroscope, die landwirtschaftliche Forschungsanstalt des Bundes, hat ebenfalls eine Ausnahmebewilligung, um die Höchstbestände überschreiten zu dürfen.
Weiterführende Informationen
Quellen:
Aviforum, Geflügelwirtschaft in Zahlen 2023
Proviande
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
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