Übergangsbeitrag
Der Übergangsbeitrag stellt einen sozialverträglichen Übergang von der vorherigen in die aktuelle Agrarpolitik sicher. Mit zunehmender Beteiligung an den im Jahr 2014 eingeführten Direktzahlungsprogrammen nehmen die für den Übergangsbeitrag zur Verfügung gestellten Geldmittel von Jahr zu Jahr ab. Wurden 2015 noch 178 Millionen Franken für den Übergangsbeitrag verwendet, waren es 2023 noch 26 Millionen Franken.
Auszahlung des Übergangsbeitrags im Jahr 2023
2023 wurden 26,4 Mio. Franken als Übergangsbeitrag ausgerichtet. Im Vorjahr waren es 53,3 Mio. Franken.
Übergangsbeitrag 2023
Parameter | Einheit | Talregion | Hügelregion | Bergregion | Total |
Betriebe | Anzahl | 16 746 | 10 645 | 11 585 | 38 976 |
Beitrag pro Betrieb | Fr. | 673 | 688 | 673 | 677 |
Total Beitrag | 1 000 Fr. | 11 270 | 7 324 | 7 796 | 26 390 |
Quelle: BLW
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die ausbezahlten Übergangsbeiträge je Kanton und je landwirtschaftlicher Zone.
Der Übergangsbeitrag wird beim Überschreiten eines hohen massgebenden Einkommens, respektive Vermögens sowie bei einer wesentlichen strukturellen Veränderung des Betriebes begrenzt oder sogar ganz gestrichen. Das massgebende Einkommen und das Vermögen erheben die Kantone anhand der kantonalen Steuerdaten. Die strukturelle Veränderung des Betriebs wird mit Standardarbeitskräften (SAK) bestimmt. Ist diese gegenüber dem Referenzjahr um 50 Prozent oder mehr gesunken, wird der Übergangsbeitrag reduziert. In folgender Tabelle ist die Wirkung dieser beiden Begrenzungen für 2023 ersichtlich.
Wirkung der Begrenzung der Übergangsbeitrag 2023
Begrenzung Übergangsbeitrag | Betroffene Betriebe | Begrenzung Total | Begrenzung pro Betrieb |
Einheit | Anzahl | Fr. | Fr. |
SAK-Reduktion über 50% | 1 939 | 903 289 | 466 |
Einkommen und Vermögen | 4 696 | 3 999 435 | 852 |
Total Beitrag | 4 902 724 |
Quelle: BLW
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