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Der Übergangsbeitrag stellt einen sozialverträglichen Übergang von der vorherigen in die aktuelle Agrar­politik sicher. Mit zunehmender Beteiligung an den im Jahr 2014 eingeführten Direktzahlungsprogrammen nehmen die für den Übergangsbeitrag zur Verfügung gestellten Geldmittel von Jahr zu Jahr ab. Wurden 2015 noch 178 Millionen Franken für den Übergangsbeitrag verwendet, waren es 2023 noch 26 Millionen Franken.
 

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Auszahlung des Übergangsbeitrags im Jahr 2023

2023 wurden 26,4 Mio. Franken als Übergangsbeitrag ausgerichtet. Im Vorjahr waren es 53,3 Mio. Franken.
 

Übergangsbeitrag 2023

ParameterEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl16 74610 64511 58538 976
Beitrag pro BetriebFr.673688673677
Total Beitrag1 000 Fr.11 2707 3247 79626 390

Quelle: BLW


Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die ausbezahlten Übergangsbeiträge je Kanton und je landwirtschaftlicher Zone.


Der Übergangsbeitrag wird beim Überschreiten eines hohen massgebenden Ein­kommens, respektive Vermögens sowie bei einer wesentlichen strukturellen Ver­änderung des Betriebes begrenzt oder sogar ganz gestrichen. Das massgebende Einkommen und das Vermögen erheben die Kantone anhand der kantonalen Steuerdaten. Die strukturelle Veränderung des Betriebs wird mit Standard­arbeits­kräften (SAK) bestimmt. Ist diese gegenüber dem Referenzjahr um 50 Prozent oder mehr gesunken, wird der Übergangsbeitrag reduziert. In folgender Tabelle ist die Wirkung dieser beiden Begrenzungen für 2023 ersichtlich.
 

Wirkung der Begrenzung der Übergangsbeitrag 2023

Begrenzung ÜbergangsbeitragBetroffene BetriebeBegrenzung TotalBegrenzung pro Betrieb
EinheitAnzahlFr. Fr.
SAK-Reduktion über 50%1 939903 289466
Einkommen und Vermögen4 6963 999 435852
Total Beitrag 4 902 724

Quelle: BLW 

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