Strukturverbesserungen
Landwirtschaftliche Siedlungen mit Güterwegen, Wasser und Elektrizität versorgen, tierfreundliche Ställe für Rindvieh bauen und Massnahmen zur Reduktion der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft umsetzen: Das und mehr unterstützt der Bund mit den Strukturverbesserungen. Besonders gefördert werden das Berggebiet und Randregionen. Im Jahr 2023 konnten 1 230 neue Projekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 610,3 Millionen Franken genehmigt werden.
Der Bund unterstützt mit nicht rückzahlbaren Beiträgen (à fonds perdu) verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe. Damit leisten die Bundesbeiträge einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit einheimischen Lebensmitteln. Über 80 Prozent der Beiträge dienen für Massnahmen in den Hügel- und Bergregionen. Die Beiträge setzen eine Beteiligung der Kantone voraus.
Mit rückzahlbaren, zinslosen Investitionskrediten kann der Bund einzelne Betriebe bei grossen Investitionen unterstützen, damit diese die Baukosten tragen können. Zudem können mit Investitionskrediten verschiedenste ökologische und soziale Massnahmen gefördert werden. Über 90 Prozent der Kredite fliessen in den landwirtschaftlichen Hochbau. Die finanziellen Mittel stammen aus dem Fonds de roulement, der aktuell 2,55 Milliarden Franken beträgt.
Beiträge à fonds perdu
Für die Erschliessung mit Wegen und Wasser, für Landumlegungen sowie für Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE) und für landwirtschaftliche Hochbauten hat der Bund im Jahr 2023 Beiträge in der Höhe von 87 Millionen Franken ausbezahlt.
Ausbezahlte Beiträge des Bundes für Strukturverbesserungen 2015–2023 (Mio. Fr.)
2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
94,7 | 83,8 | 79,7 | 82,2 | 82,78 | 80,6 | 84,3 | 87,04 | 87,04 |
Zudem genehmigte das BLW neue Projekte mit Bundesbeiträgen von insgesamt 96,8 Millionen Franken. Damit wurde ein Investitionsvolumen von 610,3 Millionen Franken ausgelöst.
Anzahl genehmigter Projekte und ausgelöstes Investitionsvolumen 2023
Bereich | Anzahl genehmigte Projekte | genehmigter Bundesbeitrag | genehmigter Kantonsbeitrag | Total Beiträge | % Anteil an Gesamtinvestition | damit ausgelöstes Investitionsvolumen |
Anzahl | Mio. Fr. | Mio. Fr. | Mio. Fr. | % | Mio. Fr. | |
Landumlegungen und Grundlagenbeschaffungen | 12 | 4,0 | 3,5 | 7,5 | 67% | 11,2 |
Landwirtschaftlicher Tiefbau | 465 | 57,8 | 63,8 | 121,2 | 54% | 223,3 |
Projekte zur regionalen Entwicklung PRE | 8 | 3,7 | 3,1 | 6,7 | 32% | 21,1 |
Landwirtschaftlicher Hochbau | 745 | 31,3 | 35,9 | 67,2 | 19% | 354,7 |
Total | 1 230 | 96,8 | 106,4 | 202,7 | 33% | 610,3 |
Im Tiefbau unterstützte der Bund insbesondere die Erneuerung von Güterwegen, Basiserschliessungen mit Wasser und Elektrizität sowie Landumlegungen im Rahmen von Gesamtmeliorationen. Im landwirtschaftlichen Hochbau werden auch Bauten und Einrichtungen für die Milchwirtschaft und für die Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte sowie den gemeinschaftlichen Kauf von Maschinen oder Fahrzeugen unterstützt. Die ausbezahlten Beiträge für Umweltmassnahmen, dazu gehören Massnahmen zur Reduktion der Schadstoffbelastung und des Klimaschutzes, haben seit der Einführung vor vier Jahren von 0,4 auf 2,6 Millionen Franken zugenommen.
Investitionskredite
Im Jahr 2023 haben die Kantone für 2 039 Gesuche Investitionskredite in der Höhe von 374,5 Millionen Franken bewilligt.
Investitionskredite 2023
Bereich | Anzahl Projekte | Investitionskredit | % Anteil an Gesamtinvestition | damit ausgelöstes Investitionsvolumen |
Anzahl | 1000 Fr. | % | 1000 Fr. | |
Landwirtschaftlicher Tiefbau | 31 | 11 357 | 32,4 | 35 017 |
Projekte zur regionalen Entwicklung PRE | 4 | 4 673 | 10,3 | 45 185 |
Landwirtschaftlicher Hochbau | 2004 | 358 420 | 25,0 | 1 432 794 |
Total | 2039 | 374 449 | 24,7 | 1 512 997 |
Die Investitionskredite wurden hauptsächlich für den Neu- oder Umbau von landwirtschaftlichen Wohn- und Ökonomiegebäuden (insgesamt 178,5 Mio. Fr.) sowie als Starthilfe (123,1 Mio. Fr.) eingesetzt. Die Summe für Starthilfe hat gegenüber dem Vorjahr um 45,9 Millionen Franken zugenommen. Die Finanzhilfen für Wohnbauten und Ökonomiegebäude blieben dagegen mehr oder weniger unverändert. Die einzelbetrieblichen Investitionskredite werden im Durchschnitt in 14 Jahren zurückbezahlt. Sie tragen damit zu einer raschen Entschuldung der landwirtschaftlichen Betriebe bei. Bei der Förderung landwirtschaftlicher Betriebe werden neben wirtschaftlichen Zielen auch Tierwohl- und Umweltziele verfolgt. Beispiele sind der Bau von besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystemen für Schweine und Geflügel oder Massnahmen zur Reduktion von Schadgasen wie Ammoniak. Zur Erreichung ökologischer Ziele konnten 2023 insgesamt 223 Projekte mit 4,9 Millionen Franken mitfinanziert werden.
Die Finanzhilfen für Strukturverbesserungen sind ein wichtiges agrarpolitisches Förderinstrument. Der im Februar 2022 von der Finanzkommission des Nationalrates in Auftrag gegebene Bericht «Strategie Strukturverbesserungen 2030+» des BLW zeigt auf, welche strategischen Ziele mit den landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen erreicht werden sollen. Die Ziele richten sich nach der Strategie des Bundesrates, wonach die Ernährungssicherheit durch mehr Nachhaltigkeit gestärkt werden soll. Die Strukturverbesserungs-Strategie formuliert unter anderem diese strategischen Leitsätze:
Die nachhaltige Wertschöpfung steht im Zentrum. Investitionen schaffen Mehrwerte für landwirtschaftliche Betriebe, die Gesellschaft und die ländlichen Räume.
Die Resilienz des Ernährungssystems wird vor dem Hintergrund des Klimawandels gestärkt.
Bei möglichen Zielkonflikten werden eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und Win-Win-Lösungen angestrebt.
Der Bericht vom 4. Mai 2023 zeigt dazu den künftigen Finanzbedarf für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen auf. Für den Strukturverbesserungskredit (A-fonds-perdu-Beiträge) gehen die Schätzungen von einem Mehrbedarf bis ins Jahr 2040 von 118 Prozent (Erhöhung von heute Fr. 85 Mio./Jahr auf Fr. 184 Mio./Jahr) aus. Für die Gewährung von Investitionskrediten beträgt der geschätzte Mehrbedarf 46 Prozent. Mehrbedarf gegenüber heute besteht vor allem bei den Massnahmen zur Steuerung des Bodenwasserhaushalts (Bewässerungs- und Entwässerungsinfrastruktur), bei der Förderung einer tier-, landschafts-, klima- und umweltfreundlichen Produktion und den landwirtschaftlichen Transportinfrastrukturen. Der Mehrbedarf bei den Transportinfrastrukturen und bei der Bewässerungs- und Entwässerungsinfrastruktur ist Unterinvestitionen in den vergangenen Jahrzehnten geschuldet. Zur Förderung einer tier-, landschafts-, klima- und umweltfreundlichen Produktion sollen die Strukturverbesserungsmassnahmen künftig ausgebaut werden.
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