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Die Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Infrastruktur, insbesondere Alpwege und Trockensteinmauern im terrassierten Weinbau, zählt nach der Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft zu den beitragsberechtigten Massnahmen. Die Gemeinden und private Grundeigentümer können wie nach den starken Regenfällen im November und Dezember 2023 davon profitieren.

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Durch einen Erdrutsch weggerissener Alpweg in Torgon VS. Die Arbeiten sollen schnellstmöglich durchgeführt werden, um die Alp vor Beginn der Alpsaison wieder erreichen zu können.


Im November und Dezember 2023 waren die West- und die Nordschweiz gleich zweimal innerhalb weniger Wochen von ungewöhnlich kräftigem Niederschlag und aussergewöhnlichem Hochwasser betroffen. Schneefälle, gefolgt von intensivem Regen, führten vielerorts dazu, dass die Abflüsse und Wasserstände in einem Ausmass anstiegen, wie es in den Wintermonaten bislang selten oder noch nie beobachtet wurde. Der Herbst war überdurchschnittlich nass: Bereits im Oktober hatte es viel geregnet und die Böden waren feucht. Sowohl im November als auch im Dezember 2023 fielen dann verbreitet grosse Niederschlagsmengen, die von den mit Wasser gesättigten Böden nicht mehr überall aufgenommen werden konnten.

Die Wetter- und Hochwasserereignisse im November und Dezember 2023 – sowie weitere Ereignisse im Jahr 2023 – entsprechen den Klima- und hydrologischen Szenarien. Längere trockene Perioden im Frühling und Sommer wechseln sich mit starken Niederschlagsereignissen ab. Die Winter werden wärmer, wodurch der Niederschlag vermehrt in Form von Regen statt Schnee fällt. Die Wahrscheinlichkeit, Unwetterereignisse mitzuerleben, nimmt daher im Winter zu.

Im vergangenen Winter ereigneten sich die ersten Starkniederschläge vom 12. bis am 15. November 2023. Grund war eine kräftige Westströmung im Wallis und auf der Alpennordseite. Im Dezember herrschte eine ähnliche Situation vor. In der Westschweiz sowie im zentralen und östlichen Mittelland fielen insgesamt doppelt so viele Niederschläge wie im Monatsdurchschnitt in den letzten 30 Jahren. Im Wallis wurden sogar bis zu 260 Prozent der Monatsnorm gemeldet.

Auch wenn es sich in der Schweiz nicht um ausserordentliche Naturereignisse grossen Ausmasses (im Sinne einer vom Bundesrat erklärten Katastrophensituation) handelt, waren mehr als 50 Gemeinden hauptsächlich in den Kantonen VS, FR, VD und BE betroffen. Man spricht in dem Fall von lokalen oder regionalen Unwetterschäden. Der Schadenumfang war zwar von Fall zu Fall unterschiedlich, aber die Schadenursache war jedes Mal dieselbe: überschüssiges Wasser infolge von Niederschlägen, die sehr heftig auf bereits mit Wasser gesättigte Böden getroffen waren.

In ländlichen Regionen waren die Folgen vielfältig. Murgänge, zahlreiche Erdrutsche, Felssturze aller Art und sogar das Überborden von Flüssen und Bächen wurden gemeldet. In diesen Fällen kann die landwirtschaftliche Infrastruktur mehr oder minder grossen Schaden davontragen: eingestürzte Mauern, herausgerissene Wasser- oder Bewässerungsleitungen, zerstörte oder gar weggerissene Landwirtschaftswege.

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Eingestürzte Stützmauern im Weinberg in Terrassenlage in Sion VS.


Die finanziellen Folgen können für die Gemeinden, Bodenverbesserungsgenossenschaften und private Grundeigentümer weitreichend sein. Je nach Fall können für die Arbeiten zur Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Infrastruktur Hunderttausende von Franken erforderlich sein. In diesen Fällen sehen die bundesrechtlichen Grundlagen eine Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung aus Agrarkrediten vor. So kann der Bund gemäss der Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV) eine finanzielle Unterstützung für die Wiederherstellung landwirtschaftlicher Infrastrukturen nach Elementarschäden gewähren.

Konkret erfolgt die Unterstützung mittels A-fonds-perdu-Beiträgen mit einem Zusatzbeitrag für Wiederherstellungen je nach Ausmass des Schadens. Um die Verfahren zu beschleunigen und der mitunter dringenden Notwendigkeit der Wiederherstellung Rechnung zu tragen, kann das BLW Bewilligungen zum vorzeitigen Baubeginn erteilen.
 

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