Verhandlungen CH-EU im Bereich Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit
Seit März 2024 laufen die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU zum sogenannten Paketansatz (admin.ch). Auch das Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrarabkommen; SR 0.916.026.81) vom 21. Juni 1999 ist Teil dieses Pakets. Die Verhandlungen fokussieren auf die Schaffung eines gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraums.
Zwischen der Schweiz und der EU werden jedes Jahr Agrarprodukte und Lebensmittel im Wert von über 16 Milliarden Schweizer Franken gehandelt. Um die Sicherheit von Agrarprodukten und von Lebensmitteln im gemeinsamen Handel langfristig zu gewährleisten sowie die Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschungen und Betrug zu schützen, soll deshalb ein gemeinsamer Lebensmittelsicherheitsraum CH-EU entstehen. Das bedingt eine Aktualisierung und Ausweitung des bestehenden Agrarabkommens von 1999.
Neben den bereits bestehenden Bereichen Pflanzengesundheit, Futtermittel, Saatgut sowie dem Veterinäranhang sollen neu auch die pflanzlichen Lebensmittel Teil des gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraums werden. Zudem ist eine Mitarbeit bei der Zulassung zum Beispiel von Futtermittelzusätzen und der aktiven Substanz in den Pflanzenschutzmitteln, ein Einbezug der Schweiz in die Arbeiten der EFSA (European Food Safety Agency) sowie der Zugang der Schweiz zu den Schnellwarnsystemen der EU vorgesehen.
Die Verhandlungen laufen seit Mitte März 2024. Der bestehende Grenzschutz für Agrarprodukte(gegenseitige Zollzugeständnisse und Kontingente) ist nicht tangiert. Auch werden beide Parteien in der Ausgestaltung ihrer Agrarpolitiken weiterhin souverän bleiben.
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