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Für die Zielerreichung bei den Absenkpfaden soll die Branche auch Massnahmen ergreifen. So hat es das Parlament im Frühjahr 2021 beschlossen. Inzwischen haben sechs Organisationen mit dem BLW eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Sie legen darin ihre eigenen Ziele und Massnahmen fest. Mit diesem freiwilligen Engagement leisten sie einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Landwirtschaft und zeigen, dass sie Selbstverantwortung übernehmen.

Zur Reduktion von Nährstoffverlusten und von Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist auch die Branche aufgerufen, Massnahmen zu ergreifen. Dies verlangt die Parlamentarische Initiative 19.475. Branchen-, Produzenten- sowie weitere Organisationen können ihr freiwilliges und eigenverantwortliches Engagement in Form einer Zielvereinbarung mit dem Bund festhalten. Sie legen ihre Ziele und Massnahmen selber fest und setzen diese selber um. Dem Bund berichten sie periodisch über die erreichten Fortschritte. Sie leisten damit einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft in der Schweiz. 

Das freiwillige Engagement der Branche stützt sich auf die beiden vom Parlament am 19. März 2021 beschlossenen Artikel 6a («Absenkpfad Pflanzenschutzmittel») und 6b («Absenkpfad Nährstoffverluste») des Landwirtschaftsgesetzes. Diese sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Inzwischen haben sechs Organisationen eine Zielvereinbarung mit dem BLW abgeschlossen:


Die Vorlage für die Zielvereinbarung ist auf der BLW-Website abrufbar. Sie dient interessierten Organisationen als Grundlage, um eine auf ihre Ausgangslage abgestimmte Zielvereinbarung mit dem BLW zu erarbeiten und abzuschliessen. Der Prozess zur Erarbeitung einer Zielvereinbarung erfolgt iterativ und in engem Kontakt zwischen den Organisationen und dem BLW. 

Diese Zielvereinbarungen sind ein Lernfeld sowohl für die Organisationen wie für das BLW. Erfahrungen daraus fliessen in die Entwicklung der Agrarpolitik 2030+ ein.
 

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