Vollzug
Der Bund hat im Jahr 2020 das risikobasierte Kontrollsystem eingeführt. Dadurch konnten die Kantone die Kontrollen insgesamt reduzieren und gleichzeitig deren Wirkung erhöhen. Dies hat zu einer administrativen Entlastung der Betriebe sowie der Vollzugs- und Kontrollstellen beigetragen.
Kontrollen
Welches Kontrollsystem galt vor 2020?
Vor dem Jahr 2020 mussten die Kontrollpersonen mindestens alle vier Jahre auf einem Betrieb alle Bereiche des Direktzahlungssystems im Rahmen von Grundkontrollen prüfen. Für zusätzliche Kontrollen gab es keine zwingenden Vorgaben des Bundes. Der administrative Aufwand war damals sowohl für die Betriebe als auch für den kantonalen Vollzug relativ hoch. Seit dem Jahr 2020 gilt das neue risikobasierte Kontrollsystem.
Wie funktioniert das risikobasierte Kontrollsystem?
Seit 2020 führen die Kontrollpersonen deutlich weniger Grundkontrollen auf den Betrieben durch. Der Kontrollrhythmus für die Grundkontrollen beträgt nicht mehr vier, sondern neu acht Jahre. Die Kontrollpersonen führen dafür vermehrt risikobasierte Kontrollen durch. Dies erhöht die Wirksamkeit der Kontrollen.
Was sind risikobasierte Kontrollen?
Für diese Kontrollen wählen die Kantone die Betriebe mit dem höchsten Risiko für Mängel aus. Sie stützen sich auf folgende Risikokriterien:
Mängel bei früheren Kontrollen
begründeter Verdacht
wesentliche Änderungen auf dem Betrieb
jährlich festgelegte Bereiche mit höheren Risiken für Mängel
Was sind die Bereiche mit höherem Risiko für Mängel?
Diese Bereiche weisen eine höhere Wahrscheinlichkeit für Verstösse auf und sollen daher vermehrt kontrolliert werden. Die Kantone haben im Jahr 2023 folgende Bereiche risikobasiert kontrolliert:
Rückzugsstreifen in den Vernetzungsprojekten
Einsatz der Pflanzenschutzmittel
Pufferstreifen aller Art
Einstreu im Tierwohlprogramm BTS
vom Kanton frei wählbare Bereiche
Kontrollen auf direktzahlungsberechtigten Ganzjahresbetrieben*
Kontrollbereich | Betriebe (Total) | Kontrollierte Betriebe | Betriebe mit Mangel | Kontrollierte Betriebe mit Mangel | Kontrollen | Kontrollen mit Mangel | Kontrollen mit Mangel | |
Anzahl | Anzahl | % | Anzahl | % | Anzahl | Anzahl | % | |
Ökologischer Leistungsnachweis | 41 591 | 8 955 | 22 | 991 | 11 | 9 213 | 1 003 | 11 |
Biodiversitätsförderflächen QI | 40 778 | 6 711 | 16 | 540 | 8 | 6 959 | 551 | 8 |
Biologische Landwirtschaft | 7 600 | 4 005 | 53 | 304 | 6 | 4 195 | 309 | 7 |
Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) | 28 666 | 4 679 | 16 | 253 | 5 | 4 771 | 256 | 5 |
Tierwohlprogramme | 34 397 | 14 364 | 42 | 1 562 | 11 | 15 259 | 1 618 | 11 |
Quelle: AGIS, Acontrol und Kantone
* In dieser Tabelle sind die veterinärrechtlichen Kontrollbereiche Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz nicht enthalten. Ganzjahresbetriebe, welche nur Nachzahlungen erhalten, sind in dieser Tabelle ebenfalls nicht berücksichtigt.
Kontrollen auf direktzahlungsberechtigten Sömmerungsbetrieben*
Kontrollbereich | Betriebe (Total) | Kontrollierte Betriebe | Betriebe mit Mangel | Kontrollierte Betriebe mit Mangel | Kontrollen | Kontrollen mit Mangel | ||
Anzahl | Anzahl | % | Anzahl | % | Anzahl | Anzahl | % | |
Sömmerungsbeiträge | 6 566 | 937 | 14 | 134 | 14 | 954 | 138 | 14 |
Quelle: AGIS, Acontrol und Kantone
* In dieser Tabelle sind die veterinärrechtlichen Kontrollbereiche Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz nicht enthalten. Sömmerungsbetriebe, welche nur Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsbeiträge erhalten, sind in dieser Tabelle ebenfalls nicht berücksichtigt.
Ökologischer Leistungsnachweis:
Sömmerung:
Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion:
Tierwohlprogramme:
Biologische Landwirtschaft:
Biodiversitätsförderflächen QI:
Pflanzenschutzmittel-Laboranalysen:
Kürzungen von Direktzahlungen
Wie sanktionieren die Kantone die festgestellten Verstösse?
Wenn ein Betrieb die Bestimmungen nicht vollständig erfüllt, kürzt der Kanton die Direktzahlungen gemäss den Vorgaben des Bundes. Die Beiträge eines Betriebs werden dann entweder pauschal, pro Einheit oder prozentual reduziert. Bei wiederholten Verstössen werden allermeistens die Kürzungen der Direktzahlungen verdoppelt oder sogar vervierfacht.
Direktzahlungskürzungen der Ganzjahresbetriebe
Direktzahlungskürzungen der Sömmerungsbetriebe
Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz
Sonderbewilligungen werden erteilt, um Kulturen mit Pflanzenschutzmitteln behandeln zu dürfen, die im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) nicht erlaubt sind.
2023 wurden 6409 Sonderbewilligungen für rund 24 952 Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche erteilt. Der grösste Anteil betrifft die Bekämpfung von Rapsschädlingen und Kartoffelkäfern.
Erteilte Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz 2023
Total | Bewilligungen | Fläche | ||
Anzahl Betriebe | % aller Betriebe | ha | % der totalen Fläche | |
Ackerkulturen | ||||
Applikationen mit Pflanzenschutzmitteln zwischen dem 15.11. und dem 15.02. | 81 | 1 | 609 | 3 |
Behandlungen mit Totalherbiziden | 99 | 2 | 172 | 1 |
Dauergrünland: Flächenbehandlung mit selektiven Herbiziden | 13 | 0 | 75 | 0 |
Herbizide auf Ackerfläche: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist. | 113 | 2 | 390 | 2 |
Insektizide in Getreide: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist. | 20 | 0 | 181 | 0 |
Insektizide in Raps: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist. | 3 848 | 62 | 14 919 | 62 |
Insektizide in Kartoffeln: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist. | 1 289 | 21 | 5 050 | 21 |
Insektizide in Zuckerrüben: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist.1 | 609 | 10 | 2 393 | 10 |
Insektizide in andere Kulturen: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist. | 111 | 2 | 445 | 2 |
Total Ackerbau | 6 183 | 100 | 24 234 | 100 |
Gemüsekulturen | ||||
Herbizide in Freilandgemüse: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist. | 6 | 2 | 22 | 3 |
Herbizide in Konservengemüse: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist. | 0 | 0 | 0 | 0 |
Insektizide in Freilandgemüse: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist.2 | 116 | 48 | 459 | 59 |
Insektizide in Freilandgemüse: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist. | 114 | 48 | 281 | 36 |
Insektizide in Konservengemüse: Verwendung eines Wirkstoffs, der im ÖLN nicht erlaubt ist. | 4 | 2 | 10 | 1 |
Total Gemüsebau | 240 | 100 | 771 | 100 |
Obstbau | 17 | 198 | ||
Weinbau | 0 | 0 | ||
Total | 6 440 | 25 203 |
Quelle: BLW
1 Nur ein Kanton hat eine regionale Sonderbewilligung für eine Behandlung erteilt.
2 Nur, wenn vorher nachweislich ein im ÖLN erlaubter Nützling oder Pflanzenschutzmittel eingesetzt worden ist und die Wirkung ungenügend war
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